Mit einem Kinderdepot legen Sie schon heute den Grundstein für die finanziellen Ziele Ihres Kindes. Sichern Sie sich 50 Euro Sparkassenprämie bei der Eröffnung eines Kinderdepots und zusätzlich 50 Euro für die Anlage eines Wertpapier-Sparplans.
50 Euro Sparkassenprämie für die Eröffnung eines Kinderdepots¹
Es gelten die Teilnahmebedingungen.
50 Euro Neusparbonus für die Anlage eines Wertpapier-Sparplans ab 25 Euro²
Ob Führerschein, Studium oder die erste eigene Wohnung: Mit regelmäßigem Wertpapier-Sparen können Sie Schritt für Schritt Vermögen für Ihr Kind aufbauen – einfach über die App Sparkasse.
Mit dem Bonus erwerben Sie einmalig Wertpapier-Anteile zum Ausgabepreis. Diese Bonuszahlung ist steuerpflichtig. Dieser Bonus wird ohne Steuerabzug bei Vorliegen eines ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrags investiert. Bei einem nicht ausreichend hohen und wirksamen Freistellungsauftrag wird ein Steuerabzug vorgenommen. Darüber hinaus gelten für die Inanspruchnahme des Bonus die Teilnahmebedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wählen Sie nach der Depoteröffnung einen Fonds aus und schließen Sie damit einen Sparplan ab.
Ob Führerschein, Studium oder die erste eigene Wohnung: Mit regelmäßigem Wertpapier-Sparen können Sie Schritt für Schritt Vermögen für Ihr Kind aufbauen – einfach über die App Sparkasse.
Jetzt Kinderdepot mit Sparplan einrichten und langfristig vorsorgen.
Weitere Infos finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
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Nicht fündig geworden – vollständige Aktionsfondsliste anzeigen.
Geben Sie für die Eröffnung des Kinderdepots die persönlichen Daten Ihres Kindes in der App Sparkasse ein und bestätigen Sie die Eröffnung per TAN. Falls Sie die App Sparkasse noch nicht haben: Einfach herunterladen und installieren.
Laden Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes hoch. Falls nötig auch einen Nachweis zum Sorgerecht.
Der zweite Elternteil bestätigt die Depoteröffnung. Nach der Prüfung durch Ihre Sparkasse geht‘s los: Wertpapiere auswählen und Sparplan fürs Kind starten.
Preise und Konditionen für das Kinderdepot
Alle Konditionen finden Sie in unserem Preis-und Leistungsverzeichnis.
Mit dem Kinderdepot können Sie regelmäßig in verschiedene Wertpapiere investieren und mit kleinen Sparbeträgen Großes bewirken.
Breit gestreut für Ihr Kind investieren: ETFs bündeln viele Unternehmen in einem einzigen Wertpapier. So investieren Sie in ganze Märkte – auch weltweit.
Fonds-Sparplan
Bei Fonds wählen Expertinnen und Experten die Wertpapiere aus und stellen ein Portfolio zusammen. So investieren Sie breit gestreut.
Mit Aktien investieren Sie direkt in einzelne Unternehmen. Entwickelt sich das Unternehmen erfolgreich, wächst auch Ihr Investment.
Mit der geplanten Frühstartrente unterstützt der Staat Kinder früh beim Vermögensaufbau. Erfahren Sie, warum das Modell funktioniert und wie ein Depot dabei eine wichtige Grundlage bildet.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es handelt sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Ausführlichere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt.
Für die Eröffnung eines Kinderdepots wird ein Sparkassen-Girokonto als Verrechnungskonto benötigt. Darüber werden alle Depot-Zahlungen abgewickelt. Wenn Ihr Kind noch kein Sparkassen-Girokonto hat, wird es automatisch mit der Depoteröffnung angelegt.
Für die Depot-Eröffnung müssen beide Erziehungsberechtigten zustimmen und mitwirken. Es genügt jedoch, wenn ein Elternteil Kundin oder Kunde der Sparkasse ist. Der zweite Elternteil erhält eine E-Mail mit der Aufforderung zur Online-Identitätsprüfung. Das Kinderdepot wird über die App Sparkasse eines Elternteils eröffnet und verwaltet. Ein eigener Online-Banking-Zugang für das Kind ist nicht erforderlich.
Den aktuellen Stand des Kinderdepots sehen Sie in der Finanzübersicht der App Sparkasse. Verwalten können Sie das Depot über die S-Invest App oder gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Einzahlungen sind nur über das Verrechnungskonto des Kindes möglich. Möchten Großeltern oder andere Verwandte (oder Freunde) etwas beisteuern, können sie den Betrag einfach auf das Girokonto des Kindes überweisen. Die Eltern investieren das Geld dann in den bestehenden Sparplan oder als Einmalanlage.
Nach Eröffnung des Kinderdepots können Sie in der App Sparkasse direkt erste Wertpapier-Sparpläne anlegen. Eine Übersicht der beliebtesten Sparpläne bietet Ihnen dabei eine gute Orientierung. Nutzen Sie dafür und für den weiteren Kauf und Verkauf von Wertpapieren die S-Invest-App.
Schenken Sie Ihrem Kind mehr als nur ein Sparschwein: Mit unserem Kinderdepot bauen Sie ganz entspannt und kostengünstig das Startkapital für die Träume von morgen auf. Rechtlich und steuerlich ist Ihr Kind von Beginn an Eigentümer des Vermögens. Sobald es 18 wird, übernimmt es die volle Kontrolle über das Depot.
Teilnahmebedingungen zur Aktion „50 Euro für Ihr neues Kinderdepot“
Angebot gültig vom 01.09.2026 bis zum 31.12.2026.
Kreissparkasse Waiblingen
Stand: Juli 2026 | Version 1.0
Veranstalter der Aktion ist die Kreissparkasse Waiblingen, Alter Postplatz 8, 71332 Waiblingen (nachfolgend „Sparkasse“ genannt).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Für die Neueröffnung eines Kinderdepots (Sparkassendepot der dwpbank) bei der Kreissparkasse Waiblingen erhalten berechtigte Kunden nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen eine einmalige Sparkassenprämie in Höhe von 50 Euro.
Die Sparkassenprämie wird dem zum Depot gehörenden Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Die Aktion gilt ausschließlich für neu eröffnete Kinderdepots (Sparkassendepots der dwpbank). Bereits bestehende Depots, DekaBank-Depots sowie Depotüberträge sind von der Aktion ausgeschlossen.
Die Aktion läuft vom 01. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026.
Prämiert werden die ersten 1.000 neu eröffneten Kinderdepots, die die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Sparkasse behält sich vor, die Aktion vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen anzupassen, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen,
Die Depoteröffnung erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter.
Bei Eröffnung mehrerer Depots im Aktionszeitraum wird die Sparkassenprämie nur für das zeitlich zuerst abgeschlossene Depot gewährt.
Voraussetzungen für den Erhalt der einmaligen Sparkassenprämie sind:
Die Sparkassenprämie in Höhe von 50 Euro wird einmalig auf das zum Kinderdepot gehörende Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach erfolgreicher Depoteröffnung und Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen.
Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Übertragung der Sparkassenprämie besteht nicht.
Die Sparkasse ist berechtigt, die Sparkassenprämie zurückzufordern, sofern die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt wurden oder die Sparkassenprämie aufgrund unrichtiger Angaben gewährt wurde.
Die steuerliche Behandlung der Sparkassenprämie richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Kunden und kann sich künftig ändern. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen steuerlichen Vorschriften.
Kunden bzw. deren gesetzliche Vertreter, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Angaben machen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Dies gilt insbesondere bei missbräuchlicher Inanspruchnahme oder dem Versuch, die Aktion zu manipulieren.
Die in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern enthalten nur eine Beschreibung der vorliegenden Aktion. Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu den Chancen und Risiken der prämienbegünstigten Wertpapiere entnehmen Sie bitte den bei Abschluss des Kinderdepots zur Verfügung erstellten Unterlagen. Jede Finanzanlage in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Kapitalmarktbedingte Wertschwankungen und daraus resultierende Wertverluste bis hin zum Totalverlust können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen und Risikohinweise enthalten die „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ und die „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“
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