Ihre Vorteile
Der Staat und fast alle Arbeitgeber fördern die private Vermögensbildung mit den Vermögenswirksamen Leistungen, der betrieblichen Altersvorsorge und durch Riester.
Details
Vermögenswirksame Leistungen
Der Staat unterstützt das Vermögenswirksame Sparen mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Begünstigte Anlageformen sind das Bausparen mit 9 Prozent Zulage und das Investmentfondssparen mit 20 Prozent Zulage.
Die Kombination beider Sparformen sichert Ihnen die optimale Förderung. Insgesamt können Sie bis zu 870 Euro pro Jahr begünstigt anlegen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage beim Investmentfondssparen liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete), die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).
Eine weitere Förderung für das Bausparen ist die Wohnungsbauprämie mit 10 Prozent auf bis zu 700 Euro Sparbetrag. Die Einkommensgrenze hierfür liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).
Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Lohns direkt umwandeln und so doppelt von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) profitieren. Die vom Gehalt einbehaltenen Beiträge sind steuer- und sozialabgabenbefreit.
"Riester"-Förderung
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum – zum Beispiel bis zu Ihrem Renteneintritt – monatlich einen überschaubaren Beitrag für Ihre private Vorsorge anlegen, belohnt Sie der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen. Ihre Sparleistung reduziert sich dadurch ganz erheblich – je nach Familienstand bzw. Lebenssituation.
Mittels "Wohn-Riester" fördert der Staat zudem auch das Bausparen und somit die Immobilie als Altersvorsorge.
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