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Nachhaltigkeit

Ihr Nachhaltigkeitsbonus

Unternehmen mit Klima­schutz­strategie erhalten einen Nachhaltigkeits­bonus

Die Gründungs- und Wachstums­finanzierung BW (GuW-BW) und die Investitions­finanzierung wurden mit dem Nachhaltigkeits­bonus noch attraktiver. Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz vor­legen, bekommen eine zusätzliche Zins­verbilligung. Dabei müssen externe Fach­leute das sach­gerechte Vor­gehen bei der Erstellung der CO2-Bilanz bestätigen.

Ihr nächster Schritt:

Sparkasse und L-Bank arbeiten eng zusammen. Sie stellen bei der Sparkasse den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Das Förderdarlehen bekommen Sie von der Sparkasse.

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung

Gründungs- und Wachstums­finanzierung BW

  • Sie sind frei­beruflich tätig, führen ein gewerb­liches Unternehmen oder möchten ein Unter­nehmen gründen.
  • Sie investieren in Baden-Württemberg.
  • Sie möchten Ihren Kapital­bedarf mit einem Förder­darlehen decken.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie gründen oder führen bereits ein gewerbliches Unternehmen oder sind freiberuflich tätig.
  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
  • Sie gründen oder investieren in Baden-Württemberg.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen

  • Finanzierung: Förder­darlehen im Hausbanken­verfahren.
  • Kredithöhe: 10.000 bis fünf Millionen Euro.
  • Kredit­laufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre | tilgungsfrei 0–3 Jahre.
  • Sollzins­bindung: wie Kredit­laufzeit, max. 10 Jahre.
  • Bereitstellungs­zinsen: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge.
  • Sonder­tilgung: jederzeit möglich gegen Vorfällig­keits­entschädigung.
  • Tilgungs­zuschuss bei besonderen Anlässen (Corona-Folgen­bewältigung oder Meister­gründungsprämie)
  • Junge Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt tätig sind, profitieren von besonders günstigen Konditionen.

Diese Vorhaben können Sie finanzieren:

  • Sie möchten ein Unternehmen gründen oder übernehmen und benötigen Start­kapital.
  • Oder: Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren.
  • Oder: Sie möchten den Unternehmens­standort verlagern.
  • Oder: Sie möchten ein Unternehmen kaufen.
  • Sie möchten Investitions­kosten, Waren­lager oder Betriebs­mittel finanzieren.
Ihr nächster Schritt:

Sparkasse und L-Bank arbeiten eng zusammen. Sie stellen bei der Sparkasse den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Das Förderdarlehen bekommen Sie von der Sparkasse.

Innovations­finanzierung 4.0

Förderung Ihrer Innovationen

Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Mittelständler*innen können in der Innovationsfinanzierung 4.0 aus den 4 Förderbausteinen Innovative Vorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Innovative Geschäftsmodelle und Innovative Unternehmen wählen.

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
  • Sie planen eine Innovation oder ein Digitalisierungsprojekt.
  • Sie suchen ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • Sie planen ein Innovations- oder Digitalisierungsprojekt.
  • Oder: Sie richten Ihr Unternehmen mit einem neuen Geschäftsmodell neu am Markt aus.
  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als innovatives oder schnell wachsendes Unternehmen gemäß den Programmbestimmungen (Details siehe Merkblatt)
  • Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
  • Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
  • Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen Euro.

     

Diese Leistungen bieten wir Ihnen an:

  • Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 10.000 bis fünf Millionen Euro, bei größeren Unternehmen bis 25 Millionen Euro; im Schwerpunkt „Innovative Unternehmen“ bis zu 7,5 Millionen Euro
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre; tilgungsfrei 0-2 Jahre
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
  • Bereitstellungszinsen: keine
  • Sondertilgung: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung; Tilgungszuschüsse sind gegebenenfalls anteilig zu erstatten

Diese Vorhaben können Sie finanzieren:

  • Sie möchten Ihr innovatives Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen finanzieren.
  • Sie führen ein Digitalisierungsvorhaben durch und möchten die anfallenden Kosten finanzieren.
  • Sie benötigen Kapital für die Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells.
  • Als innovatives Unternehmen haben Sie unabhängig von einem konkreten Projekt Kapitalbedarf.
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss

Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab und wird daher immer wieder angepasst. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte. Tilgungszuschüsse sind abhängig von Programm­schwerpunkt, Unternehmens­größe und allgemeinem Zins­niveau.

Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50

Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Verbürgt werden 50 Prozent des Förderdarlehens.

Für die Innovationsfinanzierung 4.0 bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Die Bürgschaftsbank bietet mit InnovFin 50 auch eine Expressvariante an. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Millionen Euro zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.

Mit InnovFin 70 stellen beide Förderinstitute auch eine höhere Bürgschaft zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt:

Sparkasse und L-Bank arbeiten eng zusammen. Sie stellen bei der Sparkasse den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab. Das Förderdarlehen bekommen Sie von der Sparkasse.

Über die L-Bank

Die L-Bank - Aus Liebe zum Land

Als Förderbank Baden-Württembergs unterstützt die L-Bank die Wirtschaft, die Kommunen und die Menschen im Land – damit Baden-Württemberg ebenso leistungsstark wie lebenswert bleibt. Sie fördert kleine und mittlere Unternehmen bei Neugründungen, Übernahmen, Investitionsvorhaben und Energiesparmaßnahmen. Die Förderprogramme der L-Bank können Sie direkt bei Ihrem Berater in der Sparkasse beantragen.

Die passende Förderung noch nicht gefunden?

Der Förder-Wegweiser macht Ihnen die Suche leicht. Mit nur wenigen Klicks gelangen Sie zu den Finanzierungsangeboten, die zu Ihrem Vorhaben passen. Egal, ob Sie gründen oder investieren möchten, ob Sie nach Förderungen für Bauen oder Wohnen suchen oder nach Unterstützung beim Umwelt- und Klimaschutz: Hier werden Sie fündig.

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